ABE Installationen
Ort: Gentzgasse 19, 1180 Wien
Kontakt: Hr. Gerhard Curda
Tel.: 479 63 96
Fax: 478 69 67
E-Mail: office@abeinstallationen.at
Web:
Mitglied seit: 2002
Kontakt: Hr. Gerhard Curda
Tel.: 479 63 96
Fax: 478 69 67
E-Mail: office@abeinstallationen.at
Web:
Mitglied seit: 2002
Agentur Währing
Ort: Gentzgasse 111, 1180 Wien
Kontakt: Helmut Schleifer
Tel.: 470 49 49
Fax: 470 16 85
E-Mail: office@agentur-waehring.at
Web: office@agenturwaehring.at
Mitglied seit: 2003
Kontakt: Helmut Schleifer
Tel.: 470 49 49
Fax: 470 16 85
E-Mail: office@agentur-waehring.at
Web: office@agenturwaehring.at
Mitglied seit: 2003
Apotheke zum Schutzengel
Ort: Gentzgasse 26, 1180 Wien
Kontakt: Mag. pharm. Erich Lunzer
Tel.: 479 55 00
Fax: 479 55 00-14
E-Mail: info@aposphere.at
Web:
Mitglied seit: 2000
Kontakt: Mag. pharm. Erich Lunzer
Tel.: 479 55 00
Fax: 479 55 00-14
E-Mail: info@aposphere.at
Web:
Mitglied seit: 2000
Blumen Schneider
Ort: Gertrudplatz 2, 1180 Wien
Kontakt: Fr. Schneider
Tel.: 406 21 38
Fax:
E-Mail: info@blumenschneider.at
Web:
Mitglied seit: 1997
Kontakt: Fr. Schneider
Tel.: 406 21 38
Fax:
E-Mail: info@blumenschneider.at
Web:
Mitglied seit: 1997
Cafe Marius
Ort: Michaelerstraße 27, 1180 Wien
Kontakt: Karin Marius
Tel.: 0664 41 26 780
Fax:
E-Mail: karinmarius@hotmail.com
Web:
Mitglied seit: 2010
Kontakt: Karin Marius
Tel.: 0664 41 26 780
Fax:
E-Mail: karinmarius@hotmail.com
Web:
Mitglied seit: 2010
Cafe Nanu
Ort: Gymasiumstraße 6
Kontakt: Hr. Bezad
Tel.: 942 93 80
Fax:
E-Mail:
Web:
Mitglied seit: 2008
Kontakt: Hr. Bezad
Tel.: 942 93 80
Fax:
E-Mail:
Web:
Mitglied seit: 2008
Cafe Oper
Ort: Währinger Straße 80-82, 1180 Wien
Kontakt:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Web:
Mitglied seit: 2011
Kontakt:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Web:
Mitglied seit: 2011
Cafe Schmid Hansl
Ort: Schulgasse 31, 1180 Wien
Kontakt: Rasmus Raubaum
Tel.: 406 36 58
Fax:
E-Mail: info@cafeschmidhansl.at
Web:
Mitglied seit: 2010
Kontakt: Rasmus Raubaum
Tel.: 406 36 58
Fax:
E-Mail: info@cafeschmidhansl.at
Web:
Mitglied seit: 2010
Columbus-Cottage Reisen
Ort: Kutschkergasse 42, 1180 Wien
Kontakt: Ute Tropper
Tel.: 479 10 10
Fax: 470 33 34
E-Mail: ute.tropper@columbus-reisen.at
Web:
Mitglied seit: 2003
Kontakt: Ute Tropper
Tel.: 479 10 10
Fax: 470 33 34
E-Mail: ute.tropper@columbus-reisen.at
Web:
Mitglied seit: 2003
De Rocco Eissalon
Ort: Kutschkergasse 40, 1180 Wien
Kontakt:
Tel.: 479 45 37
Fax:
E-Mail:
Web:
Mitglied seit: 1997
Kontakt:
Tel.: 479 45 37
Fax:
E-Mail:
Web:
Mitglied seit: 1997
Die Kette
Ort: Gentzgasse 38, 1180 Wien
Kontakt: Kratochwil Susanne/Doblhammer Martina
Tel.: 479 56 23
Fax:
E-Mail: doblhammer@aon.at
Web:
Mitglied seit: 2005
Kontakt: Kratochwil Susanne/Doblhammer Martina
Tel.: 479 56 23
Fax:
E-Mail: doblhammer@aon.at
Web:
Mitglied seit: 2005
„Die lila Couch“ das Coaching Atelier
Ort: Gersthofer Straße 103, 1180 Wien
Kontakt: Beatrice Floh
Tel.: 0676 722 43 76
Fax:
E-Mail: beatrice.floh@chello.at
Web:
Mitglied seit: 2011
Kontakt: Beatrice Floh
Tel.: 0676 722 43 76
Fax:
E-Mail: beatrice.floh@chello.at
Web:
Mitglied seit: 2011
Diagnostikzentrum in Währing
Ort: Hans-Sachs-Gasse 10-12, 1180 Wien
Kontakt: Mag. Petra Schumann
Tel.: 402 80 62 0
Fax: 40 6114511
E-Mail: p.schumann@dziw.at
Web:
Mitglied seit: 2008
Kontakt: Mag. Petra Schumann
Tel.: 402 80 62 0
Fax: 40 6114511
E-Mail: p.schumann@dziw.at
Web:
Mitglied seit: 2008
Digital-Sat Siegel
Ort: Schulgasse 23, 1181 Wien
Kontakt: Becirovic Meho
Tel.: 405 27 17
Fax: 409 04 77
E-Mail: tvsiegel@gmx.at
Web:
Mitglied seit: 1997
Kontakt: Becirovic Meho
Tel.: 405 27 17
Fax: 409 04 77
E-Mail: tvsiegel@gmx.at
Web:
Mitglied seit: 1997
Elektro Ferber Elektrogroßhandel
Ort: Gentzgasse 7, 1180 Wien
Kontakt: Nicolás Zens
Tel.: 479 68 01
Fax: 479 68 01
E-Mail: office@ferber.at
Web:
Mitglied seit: 2000
Kontakt: Nicolás Zens
Tel.: 479 68 01
Fax: 479 68 01
E-Mail: office@ferber.at
Web:
Mitglied seit: 2000
Evangelisches Krankenhaus
Ort: Hans-Sachs-Gasse 10-12, 1180 Wien
Kontakt:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Web:
Mitglied seit: 2011
Kontakt:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Web:
Mitglied seit: 2011
Francoise - Mode & Accessoires
Ort: Währinger Straße 82, 1180 Wien
Kontakt: Margit Schorn
Tel.: 470 80 89
Fax:
E-Mail:
Web:
Mitglied seit: 2002
Kontakt: Margit Schorn
Tel.: 470 80 89
Fax:
E-Mail:
Web:
Mitglied seit: 2002
Gaggl Uhren - Juwelen
Ort: Kutschkergasse 44, 1180 Wien
Kontakt: Gaggl Klaudia
Tel.: 479 48 36
Fax: 478 89 76
E-Mail: juwelier@gaggl.at
Web:
Mitglied seit: 1997
Kontakt: Gaggl Klaudia
Tel.: 479 48 36
Fax: 478 89 76
E-Mail: juwelier@gaggl.at
Web:
Mitglied seit: 1997
Glück Schuhe & Taschen
Ort: Währinger Straße 122, 1180 Wien
Kontakt: Doris Erhart
Tel.: 479 54 14
Fax: 479 54 14-0
E-Mail: d.erhart@gmx.at
Web:
Mitglied seit: 2002
Kontakt: Doris Erhart
Tel.: 479 54 14
Fax: 479 54 14-0
E-Mail: d.erhart@gmx.at
Web:
Mitglied seit: 2002
Hair & Skin
Ort: Währinger Straße 71, 1180 Wien
Kontakt:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Web:
Mitglied seit: 2011
Kontakt:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Web:
Mitglied seit: 2011
Handschuhpeter
Ort: Hans Sachs-Gasse 29, 1180 Wien
Kontakt: KR Peter Peter
Tel.: 405 35 26
Fax: 405 35 20-80
E-Mail: office@handschuhpeter.at
Web:
Mitglied seit: 2001
Kontakt: KR Peter Peter
Tel.: 405 35 26
Fax: 405 35 20-80
E-Mail: office@handschuhpeter.at
Web:
Mitglied seit: 2001
HandwerKunst
Ort: Währinger Straße 77, 1180 Wien
Kontakt: Adelheid Szauerzopf
Tel.: 981 21 DW 1020
Fax:
E-Mail: adelheid.szauerzopf@wiso.or.at
Web: www.wienersozialdienste.at
Mitglied seit: 2008
Kontakt: Adelheid Szauerzopf
Tel.: 981 21 DW 1020
Fax:
E-Mail: adelheid.szauerzopf@wiso.or.at
Web: www.wienersozialdienste.at
Mitglied seit: 2008
Happy Feet Kinderschuhe
Ort: Weimaerstraße 11, 1180 Wien
Kontakt: Katrin Klug
Tel.: 405 76 19
Fax: 405 76 19
E-Mail: office@happy-feet.at
Web: www.happy-feet.at
Mitglied seit: 2011
Kontakt: Katrin Klug
Tel.: 405 76 19
Fax: 405 76 19
E-Mail: office@happy-feet.at
Web: www.happy-feet.at
Mitglied seit: 2011
Hartliebs Bücher
Ort: Währinger Straße 122, 1180 Wien
Kontakt: Petra Hartlieb
Tel.: 942 75 89
Fax: 276 51 44
E-Mail: office@hartliebs.at
Web:
Mitglied seit: 2005
Kontakt: Petra Hartlieb
Tel.: 942 75 89
Fax: 276 51 44
E-Mail: office@hartliebs.at
Web:
Mitglied seit: 2005
Hebammenzentrum
Ort: Gentzgasse 40/3, 1180 Wien
Kontakt: Sarah Felkl
Tel.: 0650 555 1983
Fax: 0650 340 5221
E-Mail: info@partera.at, office@partera.info
Web:
Mitglied seit: 2009
Kontakt: Sarah Felkl
Tel.: 0650 555 1983
Fax: 0650 340 5221
E-Mail: info@partera.at, office@partera.info
Web:
Mitglied seit: 2009
Heinz Spielwaren
Ort: Währinger Straße 81-83, 1180 Wien
Kontakt: Gebauer Michael
Tel.: 887 22 20 -15
Fax: 786 700 252
E-Mail: office@spielwarenheinz.at
Web:
Mitglied seit: 2000
Kontakt: Gebauer Michael
Tel.: 887 22 20 -15
Fax: 786 700 252
E-Mail: office@spielwarenheinz.at
Web:
Mitglied seit: 2000
Hair & Skin Milan Jovanovic
Ort: Währinger Str. 71, 1180 Wien
Kontakt:
Tel.: 406 93 95
Fax:
E-Mail:
Web:
Mitglied seit: 2011
Kontakt:
Tel.: 406 93 95
Fax:
E-Mail:
Web:
Mitglied seit: 2011
Kolping-Lebensberatung
Ort: Gentzgasse 29, 1180 Wien
Kontakt: Fr. Jaburek
Tel.: 479 61 28
Fax: 479 64 97-14
E-Mail: lb-1180@kolping.at
Web:
Mitglied seit: 2003
Kontakt: Fr. Jaburek
Tel.: 479 61 28
Fax: 479 64 97-14
E-Mail: lb-1180@kolping.at
Web:
Mitglied seit: 2003
Kramuri
Ort: Gertrudplatz 2, 1180 Wien
Kontakt: Tausch Gerhard
Tel.: 360035080
Fax:
E-Mail: info@kramuri.at
Web:
Mitglied seit: 2002
Kontakt: Tausch Gerhard
Tel.: 360035080
Fax:
E-Mail: info@kramuri.at
Web:
Mitglied seit: 2002
Leo Müller
Ort: Währinger Straße 109, 1180 Wien
Kontakt: Renate Müller
Tel.: 406 59 00
Fax: 405 65 03
E-Mail: juwelier.mueller@aon.at
Web:
Mitglied seit: 2003
Kontakt: Renate Müller
Tel.: 406 59 00
Fax: 405 65 03
E-Mail: juwelier.mueller@aon.at
Web:
Mitglied seit: 2003
Ma.Donna Fashion
Ort: Währinger Straße 80-82, 1180 Wien
Kontakt: DI Sanja Pirel
Tel.: 0676 37 49 680
Fax:
E-Mail: sanja.pirel@yahoo.de
Web:
Mitglied seit: 2010
Kontakt: DI Sanja Pirel
Tel.: 0676 37 49 680
Fax:
E-Mail: sanja.pirel@yahoo.de
Web:
Mitglied seit: 2010
Marien-Apotheke
Ort: Martinstraße 93, 1180 Wien
Kontakt: Mag. Mähr Alexandra
Tel.: 479 19 70
Fax: 479 19 70-19
E-Mail: office@marien-apo.at
Web:
Mitglied seit: 2002
Kontakt: Mag. Mähr Alexandra
Tel.: 479 19 70
Fax: 479 19 70-19
E-Mail: office@marien-apo.at
Web:
Mitglied seit: 2002
meins-dessous
Ort: Martinstraße 95, 1180 Wien
Kontakt: Claudia Ginalski
Tel.: +43 676 328 74 98
Fax:
E-Mail: shop@meins-dessous.at
Web: www.meins-dessous.at
Mitglied seit: 2011
Kontakt: Claudia Ginalski
Tel.: +43 676 328 74 98
Fax:
E-Mail: shop@meins-dessous.at
Web: www.meins-dessous.at
Mitglied seit: 2011
Dr. Marianne Martin
Ort: Sternwartestraße 21a/13, 1180 Wien
Kontakt: Dr. Marianne Martin
Tel.: 440 72 90
Fax: 479 64 58
E-Mail: mariannemartinisorec@aon.at
Web:
Mitglied seit: 2005
Kontakt: Dr. Marianne Martin
Tel.: 440 72 90
Fax: 479 64 58
E-Mail: mariannemartinisorec@aon.at
Web:
Mitglied seit: 2005
Medizin & Schönheit
Ort: Hans-Sachs-Gasse 29, 1180 Wien
Kontakt: Dr. Elise Norden-Wainig
Tel.: 403 51 95
Fax: 408 78 151
E-Mail: medkosmetik@utanet.at
Web:
Mitglied seit: 2002
Kontakt: Dr. Elise Norden-Wainig
Tel.: 403 51 95
Fax: 408 78 151
E-Mail: medkosmetik@utanet.at
Web:
Mitglied seit: 2002
Medizinisch pharmazeutischer Verlag
Ort: Kutschkergasse 26, 1180 Wien
Kontakt: Karin Herzele
Tel.: 533 74 06
Fax: 526 05 01
E-Mail: redaktionsbuero@mpv.co.at
Web:
Mitglied seit: 1998
Kontakt: Karin Herzele
Tel.: 533 74 06
Fax: 526 05 01
E-Mail: redaktionsbuero@mpv.co.at
Web:
Mitglied seit: 1998
Mozart & Meisl
Ort: Gymnasiumstraße 62, 1190 Wien
Kontakt:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Web:
Mitglied seit: 2011
Kontakt:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Web:
Mitglied seit: 2011
Mrs. Sporty Währing
Ort: Gentzgasse 41, 1180 Wien
Kontakt: Mag. Renate Piribauer
Tel.: 478 91 72
Fax: 478 92 26
E-Mail: club326@club.mrssporty.at
Web:
Mitglied seit: 2009
Kontakt: Mag. Renate Piribauer
Tel.: 478 91 72
Fax: 478 92 26
E-Mail: club326@club.mrssporty.at
Web:
Mitglied seit: 2009
music4fun-Musikschule
Ort: Abt-Karl-Gasse 12 /1-3, 1180 Wien
Kontakt: Michael Pfeifer
Tel.: 443 3323
Fax: 407 62 59
E-Mail: meet.us@music4fun.at
Web:
Mitglied seit: 2004
Kontakt: Michael Pfeifer
Tel.: 443 3323
Fax: 407 62 59
E-Mail: meet.us@music4fun.at
Web:
Mitglied seit: 2004
Na-nÓg – Irish Pub
Ort: Anastasius-Grün-Gasse 6, 1180 Wien
Kontakt:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Web:
Mitglied seit: 2011
Kontakt:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Web:
Mitglied seit: 2011
Naturkost Brunnader
Ort: Kutschkergasse 29, 1180 Wien
Kontakt: Walter Brunnader
Tel.: 406 21 55
Fax: 402 43 68
E-Mail: naturkost@brunnader.at
Web:
Mitglied seit: 1997
Kontakt: Walter Brunnader
Tel.: 406 21 55
Fax: 402 43 68
E-Mail: naturkost@brunnader.at
Web:
Mitglied seit: 1997
Neooptik
Ort: Währinger Straße 110, 1180 Wien
Kontakt: Hr. Pospisil
Tel.: 479 63 14
Fax: 479 29 34
E-Mail: waehring@neooptik.at
Web:
Mitglied seit: 1997
Kontakt: Hr. Pospisil
Tel.: 479 63 14
Fax: 479 29 34
E-Mail: waehring@neooptik.at
Web:
Mitglied seit: 1997
Nordsee
Ort: Währinger Straße 110, 1180 Wien
Kontakt: Mag. Margareta Seiser
Tel.: 470 39 21
Fax: 470 39 21-4
E-Mail: 88206@nordsee.at
Web:
Mitglied seit: 2008
Kontakt: Mag. Margareta Seiser
Tel.: 470 39 21
Fax: 470 39 21-4
E-Mail: 88206@nordsee.at
Web:
Mitglied seit: 2008
Optiker Führinger
Ort: Währinger Straße 148, 1180 Wien
Kontakt: Hannes Führinger
Tel.: 403 31 05
Fax: 403 31 05-77
E-Mail: mail@ihr-optiker.at
Web: www.ihr-optiker.at
Mitglied seit: 2011
Kontakt: Hannes Führinger
Tel.: 403 31 05
Fax: 403 31 05-77
E-Mail: mail@ihr-optiker.at
Web: www.ihr-optiker.at
Mitglied seit: 2011
Optiker Lorenz
Ort: Währinger Straße 75, 1180 Wien
Kontakt: Mag. Sienko jun.
Tel.: 0650 / 25 25 949
Fax: 478 14 61
E-Mail: brillen@optikerlorenz.at
Web:
Mitglied seit: 2002
Kontakt: Mag. Sienko jun.
Tel.: 0650 / 25 25 949
Fax: 478 14 61
E-Mail: brillen@optikerlorenz.at
Web:
Mitglied seit: 2002
Optik Rentzsch
Ort: Währinger Straße 127, 1180 Wien
Kontakt: Manfred Rentzsch
Tel.: 403 31 05
Fax: 403 31 05-77
E-Mail: mail@optikerrentzsch.at
Web:
Mitglied seit: 2002
Kontakt: Manfred Rentzsch
Tel.: 403 31 05
Fax: 403 31 05-77
E-Mail: mail@optikerrentzsch.at
Web:
Mitglied seit: 2002
Perlenstudio Akoya
Ort: Gymnasiumstraße 1, 1180 Wien
Kontakt: Gabriele Faly
Tel.: 479 54 77
Fax:
E-Mail: perlenstudio.akoya@gmx.at
Web:
Mitglied seit: 2007
Kontakt: Gabriele Faly
Tel.: 479 54 77
Fax:
E-Mail: perlenstudio.akoya@gmx.at
Web:
Mitglied seit: 2007
Porsch E. Design
Ort: Anastasius-Grün-Gasse 18, 1180 Wien
Kontakt:
Tel.: 409 52 82
Fax: 409 52 82
E-Mail: emp@porsch.at
Web:
Mitglied seit: 1997
Kontakt:
Tel.: 409 52 82
Fax: 409 52 82
E-Mail: emp@porsch.at
Web:
Mitglied seit: 1997
Praxisgemeinschaft Lunge
Ort: Gentzgasse 146/2, 1180 Wien
Kontakt: Dr. Peter Jaksch
Tel.: 40 400-5642
Fax: 470 79 70
E-Mail: p.jaksch@lunge.at
Web:
Mitglied seit: 2003
Kontakt: Dr. Peter Jaksch
Tel.: 40 400-5642
Fax: 470 79 70
E-Mail: p.jaksch@lunge.at
Web:
Mitglied seit: 2003
Raiffeisenlandesbank
Ort: Währinger Straße 110, 1180 Wien
Kontakt: Thomas Weimann
Tel.: 05 1700 650 00
Fax: 479 63 93-1
E-Mail: thomas.weimann@rlbnoe.raiffeisen.at
Web:
Mitglied seit: 2000
Kontakt: Thomas Weimann
Tel.: 05 1700 650 00
Fax: 479 63 93-1
E-Mail: thomas.weimann@rlbnoe.raiffeisen.at
Web:
Mitglied seit: 2000
Tierarzt Dr. Reischl
Ort: Gentzgasse 72, 1180 Wien
Kontakt: Dr. Stefan Reischl
Tel.: 478 07 07
Fax: 478 07 08
E-Mail: office@tierarztreischl.at
Web:
Mitglied seit: 2005
Kontakt: Dr. Stefan Reischl
Tel.: 478 07 07
Fax: 478 07 08
E-Mail: office@tierarztreischl.at
Web:
Mitglied seit: 2005
Renault Währing
Ort: Teschnergasse 3, 1180 Wien
Kontakt: Dvorak Josef
Tel.: 405 43 17-18
Fax: 405 43 17-30
E-Mail: j.dvorak@renaultwaehring.at
Web:
Mitglied seit: 2002
Kontakt: Dvorak Josef
Tel.: 405 43 17-18
Fax: 405 43 17-30
E-Mail: j.dvorak@renaultwaehring.at
Web:
Mitglied seit: 2002
Restaurant Lius Wok
Ort: Schopenhauerstraße 40, 1180 Wien
Kontakt: Hr. Liu Yi
Tel.: 945 99 99
Fax: 406 02 68
E-Mail: office@liuswok.at
Web:
Mitglied seit: 2009
Kontakt: Hr. Liu Yi
Tel.: 945 99 99
Fax: 406 02 68
E-Mail: office@liuswok.at
Web:
Mitglied seit: 2009
Schaar Robert
Ort: Untere Hollenburger Hauptstr. 5, 3506 Hollenburg
Kontakt: Schaar Robert
Tel.: 02739/20 30
Fax:
E-Mail:
Web:
Mitglied seit: 2002
Kontakt: Schaar Robert
Tel.: 02739/20 30
Fax:
E-Mail:
Web:
Mitglied seit: 2002
Rechtsanwalt Dr. Klaus Schimik
Ort: Anastasius-Grün-Gasse 23/5, 1180 Wien
Kontakt: Dr. Klaus Schimik
Tel.: 479 59 00
Fax: 479 59 00 9
E-Mail: rechtsanwalt@schimik.at
Web:
Mitglied seit: 2008
Kontakt: Dr. Klaus Schimik
Tel.: 479 59 00
Fax: 479 59 00 9
E-Mail: rechtsanwalt@schimik.at
Web:
Mitglied seit: 2008
Schopenhauer Videothek
Ort: Semperstraße 1, 1180 Wien
Kontakt: Karabegovic Irvin
Tel.: 408 52 58
Fax: 405 28 89
E-Mail: videothek.adria_alpe_media@chello.at
Web:
Mitglied seit: 2003
Kontakt: Karabegovic Irvin
Tel.: 408 52 58
Fax: 405 28 89
E-Mail: videothek.adria_alpe_media@chello.at
Web:
Mitglied seit: 2003
Schulbrüder De la Salle
Ort: Schopenhauerstraße 44, 1180 Wien
Kontakt:
Tel.: 406 11 73
Fax: 406 11 73-25
E-Mail: dls.schopenhau.dirhs@gmx.at
Web:
Mitglied seit: 2002
Kontakt:
Tel.: 406 11 73
Fax: 406 11 73-25
E-Mail: dls.schopenhau.dirhs@gmx.at
Web:
Mitglied seit: 2002
Solar Center
Ort: Gymnasiumstraße 2, 1180 Wien
Kontakt: Bäuerl Sven
Tel.: 0676 719 43 24
Fax: 470 29 15
E-Mail: sven.baeuerl@chello.at
Web:
Mitglied seit: 2002
Kontakt: Bäuerl Sven
Tel.: 0676 719 43 24
Fax: 470 29 15
E-Mail: sven.baeuerl@chello.at
Web:
Mitglied seit: 2002
SPARK
Ort: Währinger Gürtel 107, 1180 Wien
Kontakt:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Web:
Mitglied seit: 2011
Kontakt:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Web:
Mitglied seit: 2011
Trzesniewski
Ort: Hasnerstraße 135, 1160 Wien
Kontakt:
Tel.:
Fax:
E-Mail: office@trzesniewski.at
Web:
Mitglied seit: 2002
Kontakt:
Tel.:
Fax:
E-Mail: office@trzesniewski.at
Web:
Mitglied seit: 2002
Uhren & Juwelen Weimann
Ort: Währinger Straße 99, 1180 Wien
Kontakt: Mathilde Weimann
Tel.: 4068236
Fax: 4069101
E-Mail: haka.weimann@gmx.at
Web:
Mitglied seit: 1997
Kontakt: Mathilde Weimann
Tel.: 4068236
Fax: 4069101
E-Mail: haka.weimann@gmx.at
Web:
Mitglied seit: 1997
United Colors of Benetton
Ort: Währinger Straße 134, 1180 Wien
Kontakt: Henriette Schubert
Tel.: 533 90 05
Fax: 533 900 53
E-Mail: h.schubert@benettonaustria.at
Web:
Mitglied seit: 2006
Kontakt: Henriette Schubert
Tel.: 533 90 05
Fax: 533 900 53
E-Mail: h.schubert@benettonaustria.at
Web:
Mitglied seit: 2006
United Colors of Benetton
Ort: Währinger Straße 85, 1180 Wien
Kontakt: Christian Frech
Tel.: 0664 1909 397
Fax:
E-Mail: christafrech@hotmail.com
Web:
Mitglied seit: 2010
Kontakt: Christian Frech
Tel.: 0664 1909 397
Fax:
E-Mail: christafrech@hotmail.com
Web:
Mitglied seit: 2010
Vom Fass
Ort: Währinger Straße 134, 1180 Wien
Kontakt:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Web:
Mitglied seit: 2011
Kontakt:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Web:
Mitglied seit: 2011
Wienerwald Putz Restaurant
Ort: Währingerstrasse 85, 1180 Wien
Kontakt: Markus Putz
Tel.: 406 25 20 0
Fax: 406 25 20 30
E-Mail: Markus.putz@wienerwald.at
Web:
Mitglied seit: 2007
Kontakt: Markus Putz
Tel.: 406 25 20 0
Fax: 406 25 20 30
E-Mail: Markus.putz@wienerwald.at
Web:
Mitglied seit: 2007
Ehrenmitglieder
BV Karl Homole
Ort: Amtshaus Währing, Martinstraße 100, 1180 Wien
Kontakt:
Tel.: 479 63 96
Fax: 478 69 67
E-Mail: office@abeinstallationen.at
Web:
Generalversammlung 2003
Kontakt:
Tel.: 479 63 96
Fax: 478 69 67
E-Mail: office@abeinstallationen.at
Web:
Generalversammlung 2003
Peter Kössler
Ort:
Kontakt:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Web:
Generalversammlung 2003
Kontakt:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Web:
Generalversammlung 2003
Helmut Mondschein
Ort:
Kontakt:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Web:
Generalversammlung 2003
Kontakt:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Web:
Generalversammlung 2003
Willkommen neues Mitglied:
Cafe-Restaurant Bastille
Vom Fass
Cafe Oper
Na-nÓg – Irish Pub
„Die lila Couch“ das Coaching Atelier
Mozart & Meisl
meins-dessous
Happy Feet Kinderschuhe
Herzlich willkommen!
Jetzt gemeinsam profitieren!
Im Kutschkerdörf’l, da lässt es sich leben!
Ein wichtiger Bestandteil der Wohnqualität ist die funktionierende Nahversorgung.
Unser Verein der Kaufleute im Kutschkerdörf’l bezweckt die Erhaltung der Attraktivität unseres Viertels als Einkaufsregion. Dies gelingt uns nur durch eine bessere Kooperation bzw. Kommunikation zwischen den Kaufleuten
in der Umgebung. Gemeinsam kann potentieller Kaufkraftabfluss leicht verhindert werden, indem wir die interessanten Fördermaßnahmen von der Wiener Wirtschaftskammer und der Wirtschafts Agentur Wien annehmen.
Über 60 hier ansässige Unternehmen profitieren bereits von diesem Angebot und haben sich zu einem Wirtschafts-Verein zusammengeschlossen und nützen so äußerst preisgünstig gemeinsame Werbeaktivitäten.
Die IG Kutschkerdoerf’l produziert seit 14 Jahren sein eigenes Magazin, das in einer Auflage von 20.000 Stk. Währings Haushalte erreicht und weiters bei unseren Mitgliederbetrieben aufliegt.
Wir bedanken uns bei unseren bisherigen Mitgliedern für ihr Engagement in unserem Viertel.
Wir würden uns daher freuen, auch Sie in unserem Verein willkommen heißen zu dürfen, um uns gemeinsam für die Nahversorgung in Währing einzusetzen. Gerne informieren wir Sie auch persönlich über die Vorteile einer Mitgliedschaft.
Ein wichtiger Bestandteil der Wohnqualität ist die funktionierende Nahversorgung.
Unser Verein der Kaufleute im Kutschkerdörf’l bezweckt die Erhaltung der Attraktivität unseres Viertels als Einkaufsregion. Dies gelingt uns nur durch eine bessere Kooperation bzw. Kommunikation zwischen den Kaufleuten
in der Umgebung. Gemeinsam kann potentieller Kaufkraftabfluss leicht verhindert werden, indem wir die interessanten Fördermaßnahmen von der Wiener Wirtschaftskammer und der Wirtschafts Agentur Wien annehmen.
Über 60 hier ansässige Unternehmen profitieren bereits von diesem Angebot und haben sich zu einem Wirtschafts-Verein zusammengeschlossen und nützen so äußerst preisgünstig gemeinsame Werbeaktivitäten.
Die IG Kutschkerdoerf’l produziert seit 14 Jahren sein eigenes Magazin, das in einer Auflage von 20.000 Stk. Währings Haushalte erreicht und weiters bei unseren Mitgliederbetrieben aufliegt.
Wir bedanken uns bei unseren bisherigen Mitgliedern für ihr Engagement in unserem Viertel.
Wir würden uns daher freuen, auch Sie in unserem Verein willkommen heißen zu dürfen, um uns gemeinsam für die Nahversorgung in Währing einzusetzen. Gerne informieren wir Sie auch persönlich über die Vorteile einer Mitgliedschaft.
Unsere Statuten
§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
1) Der Verein führt den Namen „Interessensgemeinschaft Kaufleute Kutschkergasse-
Umgebung‚Kutschkerdörf’l“.
2) Er hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeit auf das Gebiet der Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland.
Umgebung‚Kutschkerdörf’l“.
2) Er hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeit auf das Gebiet der Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland.
§ 2 Zweck
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Förderung des Einkaufs und der Einkaufsbedingungen im 18. Bezirk, speziell durch Förderung der Kutschkergasse und Umgebung.
§ 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
1) Der Vereinszweck soll durch die Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
2) Als ideelle Mittel dienen:
1. Öffentlichkeitsarbeit
2. Werbung
3. Durchführung von Veranstaltungen
4. Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen
5. Herausgabe von Publikationen
3) Die erforderlichen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
1. Mitgliedsbeiträge und Beitrittsgebühren
2. Aktionsbeiträge
3. Erträge aus vereinseigenen Unternehmungen und Veranstaltungen
4. Spenden
5. Subventionen
6. Sonstige Zuwendungen
2) Als ideelle Mittel dienen:
1. Öffentlichkeitsarbeit
2. Werbung
3. Durchführung von Veranstaltungen
4. Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen
5. Herausgabe von Publikationen
3) Die erforderlichen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
1. Mitgliedsbeiträge und Beitrittsgebühren
2. Aktionsbeiträge
3. Erträge aus vereinseigenen Unternehmungen und Veranstaltungen
4. Spenden
5. Subventionen
6. Sonstige Zuwendungen
§ 4 Arten der Mitgliedschaft
1) Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, fördernde und Ehrenmitglieder. Ordentliche Mitglieder können alle physischen und juristischen Personen sowie Personengesell. des Handelsrechts werden, die in der Kutschkergasse und Umgebung im 18. Bezirk ein eigenes Geschäft (Filiale) haben, oder in solchen eine leitende Funktion ausüben, wie auch im Vereinsgebiet niedergelassene Ärzte.
2) Fördernde Mitglieder können alle physischen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften des Handelsrechts werden, die durch regelmäßige Zuwendung zur Erreichung des Vereinszwecks beitragen wollen, ohne die Pflichten und Rechte eines ordentlichen Mitglieds auf sich nehmen zu müssen 3) Ehrenmitglieder sind Personen, die wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden. Sie besitzen nicht die Rechte und die Pflichten eines ordentlichen Mitglieds.
2) Fördernde Mitglieder können alle physischen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften des Handelsrechts werden, die durch regelmäßige Zuwendung zur Erreichung des Vereinszwecks beitragen wollen, ohne die Pflichten und Rechte eines ordentlichen Mitglieds auf sich nehmen zu müssen 3) Ehrenmitglieder sind Personen, die wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden. Sie besitzen nicht die Rechte und die Pflichten eines ordentlichen Mitglieds.
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
1) Die Aufnahme erfolgt auf Grund einer schriftlichen Beitrittserklärung durch Beschluss des Vorstands mit Einstimmigkeit. Einer Ablehnung der Aufnahme muss keine Begründung folgen. Mit der Beitrittserklärung unterwirft sich der Beitretende den Statuten und den Beschlüssen der Generalversammlung und des Vorstands.
2) Die Beitrittserklärung enthält: Die Firma, die Branche, die Geschäftsadresse (Telefon).
a) Bei Einzelfirmen den Namen des Inhabers und dessen Wohnadresse.
b) Bei Gesellschaften die Rechtsform, Sitz der Zentrale und Name des bevollmächtigten Vertreters.
3) Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt durch die Generalversammlung über einen einstimmigen Vorschlag des Vorstands.
4) Vor Konstituierung des Vereins erfolgt die vorläufige Aufnahme von Mitgliedern durch die Proponenten. Diese Mitgliedschaft wird erst mit der Konstituierung des Vereins wirksam.
2) Die Beitrittserklärung enthält: Die Firma, die Branche, die Geschäftsadresse (Telefon).
a) Bei Einzelfirmen den Namen des Inhabers und dessen Wohnadresse.
b) Bei Gesellschaften die Rechtsform, Sitz der Zentrale und Name des bevollmächtigten Vertreters.
3) Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt durch die Generalversammlung über einen einstimmigen Vorschlag des Vorstands.
4) Vor Konstituierung des Vereins erfolgt die vorläufige Aufnahme von Mitgliedern durch die Proponenten. Diese Mitgliedschaft wird erst mit der Konstituierung des Vereins wirksam.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
1) durch Kündigung seitens des Mitglieds
2) durch Beendigung des Geschäftsbetriebs des Mitglieds
3) durch Ausschluss
zu 1)
Die Kündigung durch ein Mitglied kann jederzeit nach Ablauf eines Jahres (= 12 volle Monate) Mitgliedschaft erfolgen. Ausstehende Mitglieds- und Aktionsbeiträge werden nach begonnenen Monaten Mitgliedschaft berechnet. Der Austritt befreit nicht von den bis zum Austrittstermin anfallenden Mitglieds- und Aktionsbeiträgen. Bereits geleistete Mitglieds- und Aktionsbeiträge werden in keinem Fall zurückerstattet.
zu 2)
Wird eine juristische Person oder Personengesellschaft des Handelsrechts aufgelöst, so scheidet sie mit Ende des Kalenderjahrs aus dem Verein aus. In jedem Fall gilt jedoch die Verpflichtung zur Zahlung der im Kalenderjahr fällig werdenden offenen Mitglieds- und Aktionsbeiträge.
zu 3)
Der Ausschluss eines Mitglieds kann vom Vorstand verfügt werden wegen:
1) Unehrenhaften Verhaltens, Verstoß gegen das Ansehen des Vereins, des Vereinszwecks oder einer Bestimmung dieser Satzungen.
2) Wegen nicht fristgemäßer Einzahlung der Vereins- und Aktionsbeiträge. Als nicht fristgemäß gilt, wenn ein Mitglied trotz Mahnung ein Jahr lang keinen Mitgliedsbeitrag bezahlt hat bzw. mit anderen Zahlungen länger als drei Monate mit seinen Zahlungen an den Verein im Rückstand ist. Der Ausschluss erfolgt durch Vorstandsbeschluss, bei Einstimmigkeit ist eine Anhörung des ausgeschlossenen Mitglieds nicht vonnöten. Alle Forderungen an das ausgeschlossene Mitglied bleiben bestehen.
Der Beschluss ist dem Mitglied mittels eingeschriebenem Brief bekannt zu geben. Mit Absendung des Beschlusses erlöschen alle einem Mitglied gewährten Vereinsrechte. Der Ausschluss befreit nicht von der Verpflichtung zur Zahlung rückständiger oder im Laufe des Kalenderjahrs fälliger Mitglieds- und Aktionsbeiträge.
1) durch Kündigung seitens des Mitglieds
2) durch Beendigung des Geschäftsbetriebs des Mitglieds
3) durch Ausschluss
zu 1)
Die Kündigung durch ein Mitglied kann jederzeit nach Ablauf eines Jahres (= 12 volle Monate) Mitgliedschaft erfolgen. Ausstehende Mitglieds- und Aktionsbeiträge werden nach begonnenen Monaten Mitgliedschaft berechnet. Der Austritt befreit nicht von den bis zum Austrittstermin anfallenden Mitglieds- und Aktionsbeiträgen. Bereits geleistete Mitglieds- und Aktionsbeiträge werden in keinem Fall zurückerstattet.
zu 2)
Wird eine juristische Person oder Personengesellschaft des Handelsrechts aufgelöst, so scheidet sie mit Ende des Kalenderjahrs aus dem Verein aus. In jedem Fall gilt jedoch die Verpflichtung zur Zahlung der im Kalenderjahr fällig werdenden offenen Mitglieds- und Aktionsbeiträge.
zu 3)
Der Ausschluss eines Mitglieds kann vom Vorstand verfügt werden wegen:
1) Unehrenhaften Verhaltens, Verstoß gegen das Ansehen des Vereins, des Vereinszwecks oder einer Bestimmung dieser Satzungen.
2) Wegen nicht fristgemäßer Einzahlung der Vereins- und Aktionsbeiträge. Als nicht fristgemäß gilt, wenn ein Mitglied trotz Mahnung ein Jahr lang keinen Mitgliedsbeitrag bezahlt hat bzw. mit anderen Zahlungen länger als drei Monate mit seinen Zahlungen an den Verein im Rückstand ist. Der Ausschluss erfolgt durch Vorstandsbeschluss, bei Einstimmigkeit ist eine Anhörung des ausgeschlossenen Mitglieds nicht vonnöten. Alle Forderungen an das ausgeschlossene Mitglied bleiben bestehen.
Der Beschluss ist dem Mitglied mittels eingeschriebenem Brief bekannt zu geben. Mit Absendung des Beschlusses erlöschen alle einem Mitglied gewährten Vereinsrechte. Der Ausschluss befreit nicht von der Verpflichtung zur Zahlung rückständiger oder im Laufe des Kalenderjahrs fälliger Mitglieds- und Aktionsbeiträge.
§ 7 Mitglieder Rechte und Pflichten
Rechte:
1. Die Leistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen.
2. An allen Veranstaltungen und Gemeinschaftsaktionen teilzunehmen.
3. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahrecht auszuüben.
Pflichten:
1. Die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte.
2. Die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Generalversammlung und des Vorstands zu beachten.
3. Die von der Generalversammlung festgesetzte Beitrittsgebühr sowie den Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
4. Die vom Obmann, der die Aktionen kalkuliert, festgesetzten Aktionsbeiträge zu leisten.
5. Mitteilungen des Vereins, insbesondere Aktionsvorbereitungen, vertraulich zu behandeln.
6. Fördernde Mitglieder siehe § 4, Abs. 3
7. Ehrenmitglieder siehe § 4, Abs. 4
8. Es gelten für Mitglieder als vereinbart: Verzugszinsen von 9 % p. a., wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Präsentation der Rechnung für erbrachte (oder noch zu erbringende Leistungen – da grundsätzlich Vorkasse gilt) der Rechnungsbetrag bezahlt worden ist. Mahngebühr: 3,– Euro pro Mahnung.
1. Die Leistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen.
2. An allen Veranstaltungen und Gemeinschaftsaktionen teilzunehmen.
3. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahrecht auszuüben.
Pflichten:
1. Die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte.
2. Die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Generalversammlung und des Vorstands zu beachten.
3. Die von der Generalversammlung festgesetzte Beitrittsgebühr sowie den Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
4. Die vom Obmann, der die Aktionen kalkuliert, festgesetzten Aktionsbeiträge zu leisten.
5. Mitteilungen des Vereins, insbesondere Aktionsvorbereitungen, vertraulich zu behandeln.
6. Fördernde Mitglieder siehe § 4, Abs. 3
7. Ehrenmitglieder siehe § 4, Abs. 4
8. Es gelten für Mitglieder als vereinbart: Verzugszinsen von 9 % p. a., wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Präsentation der Rechnung für erbrachte (oder noch zu erbringende Leistungen – da grundsätzlich Vorkasse gilt) der Rechnungsbetrag bezahlt worden ist. Mahngebühr: 3,– Euro pro Mahnung.
§ 8 Vereinsorgane
Organe des Vereins sind:
1. die Generalversammlung
2. der Vorstand
3. die Rechnungsprüfer
4. das Schiedsgericht
1. die Generalversammlung
2. der Vorstand
3. die Rechnungsprüfer
4. das Schiedsgericht
§ 9 Die Generalversammlung
1) Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich im November statt.
2) Eine außerordentliche Generalversammlung hat auf Beschluss des Vorstands oder der ordentlichen Generalversammlung stattzufinden. Eine außerordentliche Generalversammlung ist weiters unverzüglich einzuberufen, wenn es mindestens ein Drittel der Mitglieder oder ein Rechnungsprüfer verlangt.
3) Zu den ordentlichen und außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens 4 Wochen vor dem Termin unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen. Die Einberufung obliegt in jedem Fall dem Vorstand.
4) Anträge zur Generalversammlung sind mind. 14 Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen.
5) Die Generalversammlung ist bei Anwesenheit der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder (bzw. ihrer Vertreter) beschlussfähig. Ist die Generalversammlung zur festgesetzten Stunde nicht beschlussfähig, so findet die Generalversammlung 30 Minuten später mit derselben Tagesordnung statt, die ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist.
6) Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit. Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereins geändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen.
7) Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Obmann, in dessen Verhinderung der vom rechtlichen Vorstand mit einfacher Mehrheit bestimmte Stellvertreter. Wenn auch dieser verhindert ist, so führt das an Jahren älteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz.
2) Eine außerordentliche Generalversammlung hat auf Beschluss des Vorstands oder der ordentlichen Generalversammlung stattzufinden. Eine außerordentliche Generalversammlung ist weiters unverzüglich einzuberufen, wenn es mindestens ein Drittel der Mitglieder oder ein Rechnungsprüfer verlangt.
3) Zu den ordentlichen und außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens 4 Wochen vor dem Termin unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen. Die Einberufung obliegt in jedem Fall dem Vorstand.
4) Anträge zur Generalversammlung sind mind. 14 Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen.
5) Die Generalversammlung ist bei Anwesenheit der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder (bzw. ihrer Vertreter) beschlussfähig. Ist die Generalversammlung zur festgesetzten Stunde nicht beschlussfähig, so findet die Generalversammlung 30 Minuten später mit derselben Tagesordnung statt, die ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist.
6) Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit. Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereins geändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen.
7) Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Obmann, in dessen Verhinderung der vom rechtlichen Vorstand mit einfacher Mehrheit bestimmte Stellvertreter. Wenn auch dieser verhindert ist, so führt das an Jahren älteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz.
§ 10 Aufgaben der Generalversammlung
1) Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses.
2) Beschlussfassung über den Voranschlag.
3) Bestellung und Enthebung der Mitglieder des Vorstands und des Rechnungsprüfers.
Ausgenommen sind Vorsitzende des Beirats.
4) Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr, der Mitgliedsbeiträge für ordentliche und fördernde Mitglieder.
5) Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft.
6) Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins.
7) Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.
2) Beschlussfassung über den Voranschlag.
3) Bestellung und Enthebung der Mitglieder des Vorstands und des Rechnungsprüfers.
Ausgenommen sind Vorsitzende des Beirats.
4) Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr, der Mitgliedsbeiträge für ordentliche und fördernde Mitglieder.
5) Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft.
6) Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins.
7) Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.
§ 11 Der Vorstand
1) Der Vorstand besteht aus sieben Mitgliedern, und zwar aus dem Obmann und dessen Stellvertreter, dem Schriftführer und seinem Stellvertreter, dem Kassier, dessen Stellvertreter und dem Vorsitzenden des Beirats.
2) Der Vorstand, der von der Generalversammlung gewählt wird, hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachträgliche Genehmigung in der nächstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist.
3) Die Funktionsdauer des Vorstands beträgt im Gründungsjahr ein Jahr, danach zwei Jahre. Auf jeden Fall währt sie bis zur Wahl eines neuen Vorstands. Ausgeschiedene Vorstandsmitglieder sind wieder wählbar.
4) Der Vorstand wird vom Obmann, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, bei dessen Verhinderung vom Kassier schriftlich oder mündlich einberufen.
5) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen wurden und mindestens vier von ihnen anwesend sind.
6) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
7) Den Vorsitz führt der Obmann, bei Verhinderung sein Stellvertreter. Ist auch dieser verhindert, obliegt der Vorsitz dem Kassier.
8) Außer durch Tod und Ablauf der Funktionsperiode (Abs. 3) erlischt die Funktion eines Vorstandmitglieds durch Enthebung (Abs. 9) oder Rücktritt (Abs. 10).
9) Die Generalversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder entheben.
10)Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktritts des gesamten Vorstands an die Generalversammlung zu richten. Der Rücktritt wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung (Abs. 2) eines Nachfolgers wirksam.
11)Die Ausübung einer Funktion durch einen Vertreter einer Gesellschaft ist an eine spezielle Vollmacht derselben gebunden.
2) Der Vorstand, der von der Generalversammlung gewählt wird, hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachträgliche Genehmigung in der nächstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist.
3) Die Funktionsdauer des Vorstands beträgt im Gründungsjahr ein Jahr, danach zwei Jahre. Auf jeden Fall währt sie bis zur Wahl eines neuen Vorstands. Ausgeschiedene Vorstandsmitglieder sind wieder wählbar.
4) Der Vorstand wird vom Obmann, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, bei dessen Verhinderung vom Kassier schriftlich oder mündlich einberufen.
5) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen wurden und mindestens vier von ihnen anwesend sind.
6) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
7) Den Vorsitz führt der Obmann, bei Verhinderung sein Stellvertreter. Ist auch dieser verhindert, obliegt der Vorsitz dem Kassier.
8) Außer durch Tod und Ablauf der Funktionsperiode (Abs. 3) erlischt die Funktion eines Vorstandmitglieds durch Enthebung (Abs. 9) oder Rücktritt (Abs. 10).
9) Die Generalversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder entheben.
10)Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktritts des gesamten Vorstands an die Generalversammlung zu richten. Der Rücktritt wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung (Abs. 2) eines Nachfolgers wirksam.
11)Die Ausübung einer Funktion durch einen Vertreter einer Gesellschaft ist an eine spezielle Vollmacht derselben gebunden.
§ 12 Aufgaben des Vorstands
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
1) Die Geschäfte im Interesse der Vereinszwecke zu führen.
2) Erstellung des Jahresvoranschlags sowie Abfassung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses.
3) Vorbereitung der Generalversammlung.
4) Einberufung der ordentlichen und der außerordentlichen Generalversammlung.
5) Verwaltung des Vereinsvermögens.
6) Aufnahme und Ausschluss von Vereinsmitgliedern.
7) Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins.
8) Veranlassung von Aktionen zur Durchführung des Vereinszwecks.
9) Durchführung der Beschlüsse der Generalversammlung.
1) Die Geschäfte im Interesse der Vereinszwecke zu führen.
2) Erstellung des Jahresvoranschlags sowie Abfassung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses.
3) Vorbereitung der Generalversammlung.
4) Einberufung der ordentlichen und der außerordentlichen Generalversammlung.
5) Verwaltung des Vereinsvermögens.
6) Aufnahme und Ausschluss von Vereinsmitgliedern.
7) Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins.
8) Veranlassung von Aktionen zur Durchführung des Vereinszwecks.
9) Durchführung der Beschlüsse der Generalversammlung.
§ 13 Obliegenheiten der Vorstandsmitglieder
1) Der Obmann ist der höchste Vereinsfunktionär. Ihm obliegt die Vertretung des Vereins, insbesondere nach außen gegenüber Behörden und dritten Personen. Er führt den Vorsitz in der Generalversammlung und im Vorstand. Bei Gefahr im Verzug ist er berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des Vorstands fallen, unter eigener Verantwortung selbstständig Anordnungen zu treffen. Diese bedürfen jedoch der nachträglich Genehmigung durch das zuständige Vereinsorgan. Der Obmann nimmt alle Funktionen eines Geschäftsführers wahr.
2) Der Schriftführer hat den Präsidenten bei der Führung der Vereinsgeschäfte zu unterstützen. Ihm obliegt die Führung der Protokolle der Generalversammlung und des Vorstands.
3) Der Kassier ist für die ordnungsgemäße Geldgebarung des Vereins verantwortlich.
4) Im Falle der Verhinderung treten an die Stelle des Obmanns, des Schriftführers und des Kassiers jeweils die Stellvertreter.
2) Der Schriftführer hat den Präsidenten bei der Führung der Vereinsgeschäfte zu unterstützen. Ihm obliegt die Führung der Protokolle der Generalversammlung und des Vorstands.
3) Der Kassier ist für die ordnungsgemäße Geldgebarung des Vereins verantwortlich.
4) Im Falle der Verhinderung treten an die Stelle des Obmanns, des Schriftführers und des Kassiers jeweils die Stellvertreter.
§ 14 Der Beirat
Ihm obliegt die Beratung und Unterstützung des Vorstands. Die Personen werden vom Vorstand nominiert. Der Beirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden, der in den Vorstand entsandt wird. Auf Ernennung eines Beirats/von Beiräten kann auch gänzlich verzichtet werden. Dies bedarf keines wie auch immer gearteten Beschlusses.
§ 15 Die Rechnungsprüfer
1) Die Rechnungsprüfer werden von der Generalversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
2) Den Rechnungsprüfern obliegt die laufende Geschäftskontrolle und die Überprüfung des Rechnungsabschlusses. Sie haben der Generalversammlung über das Ergebnis der Überprüfung zu berichten.
3) Im übrigen gelten für die Rechnungsprüfer die Bestimmungen des § 11 Abs. 3, 8, 9 und 10 sinngemäß.
Der Vorsitzende des Beirats vertritt die Ansichten des Beirats im Vorstand. Er ist auch für die Durchführung von Aktionen und Werbetätigkeiten zur Erfüllung des Vereinszwecks verantwortlich und berichtet darüber dem Vorstand.
2) Den Rechnungsprüfern obliegt die laufende Geschäftskontrolle und die Überprüfung des Rechnungsabschlusses. Sie haben der Generalversammlung über das Ergebnis der Überprüfung zu berichten.
3) Im übrigen gelten für die Rechnungsprüfer die Bestimmungen des § 11 Abs. 3, 8, 9 und 10 sinngemäß.
Der Vorsitzende des Beirats vertritt die Ansichten des Beirats im Vorstand. Er ist auch für die Durchführung von Aktionen und Werbetätigkeiten zur Erfüllung des Vereinszwecks verantwortlich und berichtet darüber dem Vorstand.
§ 16 Das Schiedsgericht
1) In allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten entscheidet das Schiedsgericht.
2) Das Schiedsgericht setzt sich aus fünf ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass jeder Streitteil innerhalb von 14 Tagen dem Vorstand zwei Mitglieder als Schiedsrichter namhaft macht. Diese wählen mit Stimmenmehrheit einen Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los.
3) Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidung bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endgültig.
2) Das Schiedsgericht setzt sich aus fünf ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass jeder Streitteil innerhalb von 14 Tagen dem Vorstand zwei Mitglieder als Schiedsrichter namhaft macht. Diese wählen mit Stimmenmehrheit einen Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los.
3) Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidung bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endgültig.
§ 17 Auflösung des Vereins
1) Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
2) Diese Generalversammlung hat auch, sofern Vereinsvermögen vorhanden ist, über die Liquidation zu beschließen. Insbesondere hat sie einen Liquidator zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem dieser das nach Abdeckung des Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat. Dieses Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt.
2) Diese Generalversammlung hat auch, sofern Vereinsvermögen vorhanden ist, über die Liquidation zu beschließen. Insbesondere hat sie einen Liquidator zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem dieser das nach Abdeckung des Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat. Dieses Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt.
